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 § 1 Geltungsbereich
- Allen Lieferungen und Leistungen der Firma viersicht oHG - Agentur für CrossCommunication, Bei den Mühren 70, 20457 Hamburg (nachfolgend „viersicht“) liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
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Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht noch mal ausdrücklich vereinbart werden. Viersicht behält sich vor die die AGB jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Der Kunde ist dazu angehalten sich vor jeder Bestellung über die aktuellen AGB’s zu informieren. Die AGB sind im Internet unter 'http://www.bitesser.de/tippliga/agb.php?typ=hosting' jederzeit einzusehen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, wir stimmen diesen im Einzelfall zu. Gegenbestätigungen des Kunden mit Hinweis auf deren AGB wird hiermit widersprochen.
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Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Grundsätze
- Viersicht stellt dem Kunden eigene und/oder auf Internet-Services anderer Anbieter basierende Dienste zur Verwaltung und technischen Betreuung von Internet-Inhalten einschließlich Eigenprogrammierung und Nutzung von vorhandenen serverseitigen Diensten zur Verfügung. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass viersicht alleiniger Vertragspartner des Kunden ist. Viersicht kann die Funktion des Domainbesitzers übernehmen.
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Viersicht verwaltet im Auftrage ihrer Kunden die Internet-Dienste und stellt die dafür nötigen technischen Voraussetzungen im Internet ihren Kunden zur Verfügung.
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Je nach Umfang zur Erhaltung und Pflege der jeweiligen Internet-Dienste und -Inhalte werden dem Kunden monatliche, quartalsweise oder jährliche Entgelte berechnet. Dazu kommen einmalige Entgelte für Einrichtung oder Löschung / Übertragung von Internet-Inhalten oder Domains. Die jeweiligen Preise sind über viersicht beziehbar.
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Die Wahl von Erfüllungsgehilfen und Beauftragten sowie der technischen Basis stehen im Ermessen von viersicht.
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Dafür sind die hier beschriebenen Geschäftsbedingungen neben den vertraglichen Festlegungen grundsätzlicher Bestandteil jedes Vertrages.
§ 3 Entgelte und Zahlung
- Für die Nutzung der Internet-Dienste von viersicht sind die Gebühren nach aktuellem Stand im Voraus zu entrichten.
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Viersicht behält sich die Änderung von Entgelten vor. Anpassungen von Entgelten erfolgen auf Grundlage von geänderter Inanspruchnahme von Diensten durch den Kunden und durch viersicht sowie durch geänderte Kostenlagen im Allgemeinen.
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Aus dem Internetservicevertrag anfallende Kosten werden per Rechnung inkl. MwSt. an den Kunden gestellt.
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Bei ausstehender Zahlung von länger als vier Wochen ist viersicht berechtigt Ihre Internetdienste für den Kunden außerordentlich und ohne Schadenersatz zu kündigen oder zeitweilig einzustellen. Dies betrifft insbesondere die Entfernung der betreffenden Inhalte aus dem Netz bzw. Sperrung der Zugriffsmöglichkeit.
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Sollten sich Änderungen der Entgelte zum nächstfolgenden Zahlungszeitraum ergeben, wird dies dem Kunden mindestens vier Wochen vor Beginn des nächsten Zahlungszeitraumes mitgeteilt. Erhebt der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch, gilt die Entgeltänderung als akzeptiert.
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Eine Reduzierung des Diensteumfangs und entsprechende Anpassung der laufenden Entgelte ist nicht möglich. Bei Erhöhung des Diensteumfanges werden die laufenden Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum entsprechend angepasst, die Differenz nachberechnet und eingezogen.
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Liegt die Aufnahme der Dienste für den Kunden nicht auf einem Monatsersten, wird der Monat anteilig berechnet. Als Zeitpunkt der Aufnahme der Dienste gilt das Vertragsdatum, soweit nicht im Vertrag anders vereinbart.
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Der Kunde haftet auch für alle Entgelte, die in Zusammenhang mit Existenz und Nutzung seiner Internetpräsenz auftreten. Viersicht ist berechtigt, auch Entgelte und Schadenersatzforderungen Dritter, welche sich in Verbindung mit seiner oder durch seine Internetpräsenz ergeben können und durch viersicht zu begleichen sind, an den Kunden weiter zu berechnen. Dies gilt ebenso für ggf. von Dritten wissentlich oder unwissentlich verursachte Gebühren unabhängig davon, ob sie dazu befugt waren oder nicht.
§ 4 Vertragesbestandteile, Erfüllung, Dauer und außerordentliche Kündigung
- Unverzüglich nach Eingang der Erstberechnung (einmalige Entgelte und erstes Jahresentgelt) wird viersicht die vertraglich vereinbarten Leistungen aufnehmen. Die Verfügbarkeit der Inhalte im Internet ist jedoch auch abhängig von Genehmigungen und Handlungen Dritter, welche die Zusicherungen von viersicht begrenzen. Weitere Informationen hierzu unter: „http://hosting.1und1.de“.
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Als Beleg für die Vertragserfüllung von viersicht dient die Funktionstüchtigkeit der vom Kunden beauftragten Internet-Dienste.
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Eine Kündigung ist beiderseits zum Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraumes mit einer Frist von vier Wochen möglich
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Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug kann viersicht fristlos kündigen oder ihre Leistungen einstellen.
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Die Aufrechnung mit ggf. gegen viersicht bestehenden Forderungen ist unzulässig.
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Der Kunde muss Änderungen in den vereinbarten Entgelten hinnehmen, wenn sich durch die mittelbaren und unmittelbaren Vertragspartner viersichts Änderungen in den Kosten und Gebühren für viersicht ergeben.
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Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Kunden nur in diesem Falle zu.
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Die Mindestvertragszeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich, falls der Kunde nicht einen Monat vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes von einem Jahr ordentlich schriftlich kündigt, um ein weiteres Jahr.
§ 5 Haftung
- Viersicht übernimmt keinerlei Haftung für Inhalte, Programme, Daten usw., die sie im Auftrage des Kunden im Internet zugänglich macht. Der Kunde übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für den Inhalt und dessen Rechtssicherheit
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Soweit der Inhalt gegen Gesetze, gute Sitten und andere rechtliche Bestimmungen verstößt oder anderweitig nicht vertretbar ist, behält sich viersicht das Recht vor die Dienstleistung zu verweigern. Dies begründet jedoch für den Kunden nicht das Recht zur Einstellung seiner Zahlungen.
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Ebenso haftet viersicht nicht für die ständige Verfügbarkeit der Seiten und daraus entstehende Folgen sowie die Eignung des gewählten Mediums und der Darstellung des Inhaltes für einen bestimmten Zweck, es sei denn, dass viersicht nachweislich der Verursacher ist. Viersicht haftet außerdem nicht für grobe Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
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Soweit viersicht Programme und andere Daten dem Kunden zur Verwertung in seiner Präsenz zugänglich macht, kann der Kunde daraus keinerlei Rechte zur weiteren Verwertung ableiten. Alle zum Zweck der Präsentation und ihrer technischen Realisierung benutzten Daten und Programme sind urheberrechtlich geschützt.
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Soweit der Kunde eigene Daten und Programme zur Verfügung stellt, hat er viersicht von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen und jegliche Folgen aus der Verletzung von Rechten Dritter selbst zu tragen. Dies gilt auch für Kosten und andere Aufwendungen, die viersicht daraus oder aus anderen Rechtverletzungen entstehen.
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Das Einstellen von frauenfeindlichen, erotischen, pornographischen oder extremistischen Inhalten ins Netz ist in den Services von viersicht nicht gestattet. Viersicht ist berechtigt, solche Inhalte entschädigungslos und ggf. unter Berechnung des Aufwandes und anderer Kosten dem Kunden zu berechnen.
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Sollte der Kunde in bestimmten Fällen selbst Inhalte in das Internet übertragen, verpflichtet er sich, für seine Präsentationen Name, Anschrift und ggf. gesetzlichen Vertreter mit anzugeben.
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Wiederholte Verstöße gegen diese Bestimmungen begründen seitens von viersicht das Recht zur fristlosen Kündigung.
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Schadenersatzansprüche sind daraus nicht ableitbar. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und alle Kosten, die sich aus seinem regelwidrigen Verhalten ergeben.
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Es wird keine Überprüfung der Inhalte dahingehend durchgeführt, ob berechtigte Ansprüche Dritter vorliegen oder erhobene Ansprüche Dritter berechtigt sind. In solch einem Falle werden üblicherweise bis zur gerichtlichen Klärung die Daten auf das glaubhafte Verlangen eines Dritten hin gesperrt (siehe Dispute Policy „http://www.internic.net „). Der Kunde ist mit dieser Verfahrensweise der Zugriffssperrung einverstanden. Er ist dennoch zur Leistung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
§ 6 Datenschutz
- Dem Kunden ist bekannt, dass auf dem Wege der Datenübertragung auch unberechtigte Dritte in Besitz der übermittelten Informationen kommen können.
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Viersicht übernimmt keine Haftung für aus solchen Angriffen resultierende Nachteile für den Kunden.
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Zum Zwecke der geschäftsmäßigen Verwaltung und Abwicklung der geschäftlichen Vorgänge wird viersicht die in den Verträgen gemachten Angaben des Kunden ganz oder teilweise elektronisch speichern. Das Einverständnis des Kunden ist hiermit Vertragsbestandteil. Viersicht ist berechtigt, diese Daten für ihren eigenen Geschäftsgang auszuwerten und zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von viersicht handelt.
§ 7 Kündigung von Internet-Präsenzen
- In der Regel ist viersicht Besitzer und / oder Verfügungsberechtigter an Domainnamen und technischer Realisierung. Bei fristgemäßer und ordentlicher Kündigung eines Vertrages einschließlich des Eingangs der vereinbarten Entgelte, kann der Kunde die Übergabe des Domainnamens an andere Betreiber verlangen. Das Verlangen nach Ausführung der entsprechenden Formalitäten ist spätestens mit der Kündigung einzureichen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Die dafür zu entrichtende Gebühr muss spätestens zwei Wochen vor Vertragsende auf dem im Vertrag benannten Konto von viersicht eingegangen sein.
§ 8 Domainnamen
- Viersicht vermittelt dem Kunden auch Domainnamen nach seinen Angaben entsprechend der Vorgaben für Domainnamen. Die Beantragung der mit Zustimmung des Kunden gewählten Domainnamen wird im Zuge der vertraglichen Leistung mit übernommen.
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Durch die zentrale Vergabe der Domainnamen ist die Verfügbarkeit des gewünschten Namens möglicherweise nicht gegeben. Der Kunde hat daher keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Namen. Ebenso begründet die Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Namens keinen Vertragsrücktritt.
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Viersicht kann den Kunden bei der Suche eines Domainnamens unterstützen, jedoch bleibt der Kunde für die Wahl seines Domainnamen allein verantwortlich
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Bei Änderung der Richtlinien zu Vergabe und Aufrechterhaltung von Domains ist viersicht berechtigt, die Vertragsverhältnisse einseitig an die neuen Vorschriften anzupassen. Es gelten sinngemäß die Festlegungen im Absatz 2. Nähere Informationen sind unter www.denic.de einsehbar
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Ummeldungen von Domains (sowohl bei Kündigung als auch bei Neuverträgen mit viersicht mit einer Übernahme einer bestehenden Domain) ist der Kunde auch dann zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, wenn die Erfüllung auch mit mehrfachen Versuchen aus externen, nicht von viersicht zu verantwortenden Gründen unmöglich ist oder sich als unmöglich erweist. Der Kunde hat hierbei eine umfassende Mitwirkungspflicht.
§ 9 Schlußbestimmungen und Unwirksamkeit
- Für diese AGB sowie die hierauf gegründeten Dienstleistungsverträge gilt für beide Partner deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
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Bei Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser AGB bleibt die Gültigkeit der übrigen erhalten. Die unwirksame Bestimmung wird so ersetzt, dass die neue Bestimmung dem durch die unwirksame verfolgten Sinn wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
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